Änderungen im Januar / Februar 2003
Erweiterungen/Änderungen der IVM-Software Version 4100
1. Historisierungsabfrage bei Vertragsänderungen
Bislang erscheint vor dem Ändern von KFZ-Verträgen
automatisch eine Abfrage, ob dieser Vertrag vorher in Historie
gestellt werden soll. Jetzt ist es möglich, hierzu in der
IVM-Konfiguration wahlweise Voreinstellungen zu hinterlegen. Mit
Hilfe des neuen Parameters Nr. 10 innerhalb der allgemeinen
Konfigurationsparameter kann diese Abfrage jetzt entweder ganz
ausgeschaltet oder wie bisher auf die Sparte KFZ beschränkt oder
aber auf alle Sparten ausgedehnt werden.
2. Berücksichtigung von Gutschriften in Sammelmahnungen (AI)
Die Berücksichtigung von Gutschriften und
Guthaben-Inkassosätzen ist eine recht komplizierte
Frage-stellung. Deshalb mußte dieser Punkt (siehe
Änderungsweise 12/2002) nochmals überarbeitet werden.
Jetzt ist es standardmäßig wieder so, daß nur
dann Sammelmahnungen erzeugt werden, wenn mindestens eine echte
Forderung dem Kunden gegenüber enthalten ist. Um aber auch die
übrigen offenen Gutschriften und Guthaben-Inkassosätze, die in
keiner Sammelmahnung berücksichtigt wurden, nicht aus den Augen
zu verlieren, besteht jetzt zusätzlich die Möglichkeit, einen
Probelauf ausschließlich für offene Gutschriften und Guthaben
durchzuführen.
Gutschriften und Guthaben werden normalerweise ohne
Mahnfristen sofort berücksichtigt. Falls eine Gutschrift bereits
einmal in einer Sammelmahnung verrechnet wurde, muß
aber verhindert werden, daß diese im Rahmen einer anderen
Sammelmahnung nochmals mit gänzlich anderen offenen
Fälligkeiten verrechnet wird. Deshalb wird eine
Gutschrift bzw. ein Guthaben jetzt grundsätzlich mit einer
Mahnstufe und einem Mahndatum versehen. Eine so gekennzeichnete
Mahnung fließt dadurch vor Ablauf der zugehörigen Mahnfristen
in keine andere Sammelmahnung ein.
Des weiteren steht jetzt ein Parameter zu
Verfügung, mit dem man die Berücksichtigung von Gutschriften
grundsätzlich zeitlich einschränken kann. Als Vergleich wird
hierbei dasjenige Datum verwendet, welches gemäß der
angegebenen Priorität auch zum Mahnen herangezogen wird
(Rechnungsdatum, Buchungsdatum oder Fälligkeitsdatum). Hierdurch
kann man verhindern, daß aktuelle Gutschriften, die mit
aktuellen Fälligkeiten zusammenhängen, mit alten
Fälligkeiten verrechnet werden.
3. Möglichkeit der Hinterlegung von
leeren Provisionsvereinbarungen
Es besteht jetzt die Möglichkeit, leere
Provisionsvereinbarungen zu hinterlegen, dh. mit Provisionssatz
Null. Hierdurch kann man für den Fall der Hinterlegung einer
generellen Provisionsvereinbarung einzelne Sparten hiervon
ausnehmen, für die wie beispielsweise in KV und LV keine
Folgeprovision gezahlt wird.
4. Änderungen bei der Kundendokumentation der Verträge mit
MS-WORD
Im Rahmen der Kundendokumentation über die
Schnittstelle zu MS-WORD (siehe Merkblatt 12/2002) werden jetzt
bei einer Einschränkung der Dokumentation auf Verträge einer
einzelnen Sparte auch die Unterverträge zu dieser Sparte bei
Gebündelten Verträgen berücksichtigt. Des weiteren wurde ein
Fehlerbezüglich der Verträge innerhalb von Spartenübersichten
behoben.
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