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Änderungen im
Januar / Februar 2003

Erweiterungen/Änderungen der IVM-Software Version 4100

1. Historisierungsabfrage bei Vertragsänderungen

Bislang erscheint vor dem Ändern von KFZ-Verträgen automatisch eine Abfrage, ob dieser Vertrag vorher in Historie gestellt werden soll. Jetzt ist es möglich, hierzu in der IVM-Konfiguration wahlweise Voreinstellungen zu hinterlegen. Mit Hilfe des neuen Parameters Nr. 10 innerhalb der allgemeinen Konfigurationsparameter kann diese Abfrage jetzt entweder ganz ausgeschaltet oder wie bisher auf die Sparte KFZ beschränkt oder aber auf alle Sparten ausgedehnt werden.

2. Berücksichtigung von Gutschriften in Sammelmahnungen (AI)

Die Berücksichtigung von Gutschriften und Guthaben-Inkassosätzen ist eine recht komplizierte Frage-stellung. Deshalb mußte dieser Punkt (siehe Änderungsweise 12/2002) nochmals überarbeitet werden.

Jetzt ist es standardmäßig wieder so, daß nur dann Sammelmahnungen erzeugt werden, wenn mindestens eine echte Forderung dem Kunden gegenüber enthalten ist. Um aber auch die übrigen offenen Gutschriften und Guthaben-Inkassosätze, die in keiner Sammelmahnung berücksichtigt wurden, nicht aus den Augen zu verlieren, besteht jetzt zusätzlich die Möglichkeit, einen Probelauf ausschließlich für offene Gutschriften und Guthaben durchzuführen.

Gutschriften und Guthaben werden normalerweise ohne Mahnfristen sofort berücksichtigt. Falls eine Gutschrift bereits einmal in einer Sammelmahnung “verrechnet“ wurde, muß aber verhindert werden, daß diese im Rahmen einer anderen Sammelmahnung nochmals mit gänzlich anderen offenen Fälligkeiten “verrechnet“ wird. Deshalb wird eine Gutschrift bzw. ein Guthaben jetzt grundsätzlich mit einer Mahnstufe und einem Mahndatum versehen. Eine so gekennzeichnete Mahnung fließt dadurch vor Ablauf der zugehörigen Mahnfristen in keine andere Sammelmahnung ein.

Des weiteren steht jetzt ein Parameter zu Verfügung, mit dem man die Berücksichtigung von Gutschriften grundsätzlich zeitlich einschränken kann. Als Vergleich wird hierbei dasjenige Datum verwendet, welches gemäß der angegebenen Priorität auch zum Mahnen herangezogen wird (Rechnungsdatum, Buchungsdatum oder Fälligkeitsdatum). Hierdurch kann man verhindern, daß aktuelle Gutschriften, die mit aktuellen Fälligkeiten zusammenhängen, mit “alten“ Fälligkeiten verrechnet werden.

3. Möglichkeit der Hinterlegung von leeren Provisionsvereinbarungen

Es besteht jetzt die Möglichkeit, leere Provisionsvereinbarungen zu hinterlegen, dh. mit Provisionssatz Null. Hierdurch kann man für den Fall der Hinterlegung einer generellen Provisionsvereinbarung einzelne Sparten hiervon ausnehmen, für die wie beispielsweise in KV und LV keine Folgeprovision gezahlt wird.

4. Änderungen bei der Kundendokumentation der Verträge mit MS-WORD

Im Rahmen der Kundendokumentation über die Schnittstelle zu MS-WORD (siehe Merkblatt 12/2002) werden jetzt bei einer Einschränkung der Dokumentation auf Verträge einer einzelnen Sparte auch die Unterverträge zu dieser Sparte bei Gebündelten Verträgen berücksichtigt. Des weiteren wurde ein Fehlerbezüglich der Verträge innerhalb von Spartenübersichten behoben.


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