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Änderungen im
November 2006


1. Umstellung der Versicherungssteuer zum 01.01.2007

Die IVM-Software enthält ab sofort spezielle Funktionen zur Anpassung und Umstellung auf die neuen Versicherungssteuersätze zum 01.01.2007. Berücksichtigt werden hierbei folgende Steuersätze:
Der Regelsteuersatz steigt von 16% auf 19%.
Der Steuersatz der Feuerversicherung steigt von 11% auf 14%.
Bei Gebäudeversicherungen mit Feueranteil steigt der Steuersatz von 14,75% auf 17,75%.
Bei Hausratversicherungen mit Feueranteil steigt der Steuersatz von 15% auf 18%.
Bei Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr steigt der Steuersatz von 3,2% auf 3,8%.

Bei der Umstellung wird davon ausgegangen, daß die im Vertrag vorhandenen alten Versicherungssteuersätze korrekt sind. Ausgehend davon wird jeweils der alte durch den neuen Steuersatz ausgetauscht. Gleichzeitig werden die Bruttoprämien im Vertrag automatisch angepaßt, dh. erhöht. Die Nettoprämien und Provisionen bleiben unverändert.
Die vertragsbezogene Konsistenzprüfung erachtet ab sofort bis Ende des Jahres sowohl die alten als auch die neuen Versicherungssteuersätze als zulässig. Ab dem 01.01.2007 sind dann auch in IVM nur noch die neuen Sätze zulässig.
Für einen besseren Überblick kann man jetzt in der kundenbezogenen Vertragsübersicht im Layout "PROV" den Versicherungssteuersatz erkennen, wenn er für den jeweiligen Vertrag einheitlich ist.

Die Umstellung kann sowohl für einen einzelnen Vertrag als auch in einem Gesamtumstellungslauf durchgeführt werden. Es wird aber vor einer zu frühen Umstellung des Gesamtbestandes gewarnt, insbesondere vor der Durchführung des restlichen Inkassos für 2006. Mit Hilfe von Auswertungsdateien ist auch eine Umstellung von Teilbeständen möglich.
Zur Umstellung eines Einzelvertrages ist aus der Vertragshauptmaske über den Button [VST] oder mittels <F7> gefolgt von <F4> die Funktion zur Prüfung/Änderung der Versicherungssteuer aufzurufen. Hier findet man neben der normalen Änderungsfunktion auch die spezielle Umstellungsfunktion der Versicherungssteuer zum 01.01.2007 (Taste <F4>).
Im Rahmen der dynamischen Anpassungen (Taste <F8>) stehen Sammelläufe zur Verfügung, und zwar zum Anpassen der Spartentabellen sowie zum Anpassen der Verträge. Das Anpassen der Verträge basiert auf der Basis einer zuvor erstellten Vertragsauswertung. Damit ist es zum Beispiel auch möglich, zunächst nur den KFZ-Bestand auf die neue Versicherungssteuer umzustellen.


2. Erweiterungen im Agenturinkasso (OP-Listen und Stornierungen/Rückgaben)

Die OP-Listen im Agenturinkasso wurden in wesentlichen Punkten überarbeitet. Um eine korrekte Stichtagsabgrenzung bei Stornierungen und Rückgaben zu erreichen, wurde eine bessere direkte Verkoppelung von stornierten bzw. zurückgegebenen Inkassosätzen und den zugehörigen Gegenbuchungen eingeführt. Damit dies auch für die Altbestände wirksam wird, ist die Durchführung eines Anpassungslaufes notwendig (aufrufbar aus den Abrechnungsfunktionen AI über <Strg+F1>). Erst nach Durchführung dieses Anpassungslaufes sind die OP-Listen im Agenturinkasso wieder aktivierbar. Nach der Durchführung der Anpassung sind in stornierten bzw. zurückgegebenen Inkassosätzen die Ident-Nummer der jeweiligen Gegenbuchung erkennbar und umgekehrt.
Des weiteren wurden die OP-Listen im Agenturinkasso um die Option der passiven Rechnungsabgrenzung erweitert. Standardmäßig werden jetzt die bei Abr.VR mit "N" gekennzeichneten Zahlungen bei den OP-Listen berücksichtigt. Hierdurch treten Abrechnungsfehler mit dem Versicherer besser zutage. Vor dem Stichtag vollständig erledigte Inkassosätze werden nun im Normalfall nicht mehr geprüft. Dies kann bei technischen Problemen mit inkonsistenten Inkassosätzen aus der Vergangenheit hilfreich sein.
Bei Fragen oder Unklarheiten zu den beschriebenen Änderungen steht Ihnen Ihr Betreuer gerne für weitere Erläuterungen zur Verfügung.


3. Änderungen bei der Vergabe der Rechnungsnummern (AI)

Die automatische Vergabe der Rechnungsnummern erfolgt pro Monat in einem eigenen Nummernkreis. Bislang bestimmten sich Jahr und Monat ausschließlich auf der Basis des Rechnungsdatums. Dies ist ungünstig bei zukünftigen Fälligkeiten, die vorab in Rechnung gestellt werden. Wenn das Fälligkeitsdatum zeitlich vor dem Rechnungsdatum liegt, so bestimmt deshalb zukünftig das Fälligkeitsdatum Jahr und Monat für die Rechnungsnummer. Im anderen Falle, wenn das Fälligkeitsdatum zurückliegt oder im gleichen Monat wie das Rechnungsdatum, bleibt es wie bisher. Auf diese Weise erhalten zum Beispiel die im alten Jahr 2006 gedruckten KFZ-Rechnungen für Fälligkeiten aus 2007 bereits eine Rechnungsnummer aus 2007, trotz einem formalen Rechnungsdatum aus 2006.




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