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Februar 2012



1. SEPA-Zahlungsverkehr / Automatische Ermittlung bzw. Prüfung von BIC und IBAN

Für den zukünftigen Zahlungsverkehr im SEPA-Raum benötigt man die neue Kontonummer IBAN sowie gegebenenfalls auch den BIC, die internationale Bankleitzahl. Die nationalen Altsysteme werden voraussichtlich Anfang 2014 abgeschaltet, dh. ab dann ist ein Zahlungsverkehr mit der bisherigen 10stelligen Kontonummer und der 8stelligen Bankleitzahl (BLZ) nicht mehr möglich.

Wir werden alle Masken der IVM-Software sukzessive bis zum Frühjahr 2013 mit den noch fehlenden Feldern für IBAN und BIC ergänzen. In den kundenbezogenen Masken [KB] und [ADR] sind der BIC und die IBAN bereits vorhanden und können ab sofort auch automatisiert ermittelt werden. Hierzu steht der neue Button [BIC+IBAN] zur Verfügung. Die Betätigung dieses Buttons bewirkt folgendes:

Wenn noch kein BIC vorhanden ist, so kann dieser aus der Bankleitzahl ermittelt werden. Leider gibt es aber nicht zu jeder gültigen BLZ einen eindeutigen 11stelligen BIC. Wenn nicht, so wird nur der eindeutige Anfangsteil des BIC erzeugt, in der Regel mindestens die ersten 8 Stellen. In wenigen Einzelfällen sind es auch einmal nur die ersten 6 Stellen. Die fehlenden Stellen müssen manuell ergänzt werden.
Wenn der BIC bereits vorhanden ist, so wird geprüft, ob er zur vorhandenen BLZ passt. Wenn keine BLZ vorhanden ist, so wird geprüft, ob der BIC mindestens 8 Stellen hat. Zudem wird bei einer vorhandenen deutschen IBAN (beginnend mit "DE") geprüft, ob das Nationalitätskennzeichen des BIC an der fünften und sechsten Stelle ebenfalls "DE" lautet.

Wenn noch keine IBAN vorhanden ist, so wird diese bei vorhandener gültiger BLZ und vorhandener Kontonummer automatisch ermittelt, inklusive Berechnung der beiden Prüfziffern an der dritten und vierten Stelle.
Wenn die IBAN bereits vorhanden ist, so wird geprüft, ob sie zur vorhandenen Kontonummer und BLZ passt. Wenn entweder Kontonummer oder BLZ nicht vorhanden sind, so wird stattdessen nur geprüft, ob die IBAN an sich korrekt aufgebaut ist, dh. die Richtigkeit der erwähnten Prüfziffern.

Automatisch ermitteln kann man den BIC und die IBAN nur für deutsche Banken. Prüfen kann man alle international gültigen BIC und IBAN.
Grundsätzlich werden kein bereits vorhandener BIC und keine bereits vorhandene IBAN überschrieben. Für eine Neuermittlung müssen die betreffenden Felder leer sein bzw. zuvor gelöscht werden.

Wichtiger Hinweis: Mögliche Probleme bei der automatisierten IBAN-Ermittlung
Die automatisierte Ermittlung der IBAN erfolgt unter der Voraussetzung, dass die BLZ und die bisherige Kontonummer korrekt vorliegen. Es kann vorkommen, dass in der Vergangenheit eine unvollständige Kontonummer gespeichert und erfolgreich verwendet wurde, die jetzt bei der IBAN-Ermittlung Probleme macht.
Beispiel: Es gibt Banken, die ihren Kunden 7stellige Kontonummern mitgeteilt haben, intern aber mit 9stelligen Kontonummern arbeiten. In vielen Fällen fehlt nun eine Unternummer "00", die als rechts angehängt werden muss. Wenn Sie nur die 7stellige Kontonummer in Ihrem System gespeichert haben, ist die daraus ermittelte IBAN nicht korrekt und somit nicht verwendbar, obwohl die bisherige unvollständige Kontonummer von den Altsystemen toleriert wurde.

Bei Fragen oder Unklarheiten zur Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr steht Ihnen Ihr IVM-Betreuer zur Verfügung.






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