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Änderungen im
Mai 2018


1. IVM-Benutzerkontrolle mit sicherer Passwort-Verwaltung

Bislang bestand für den IVM-Lizenznehmer kein Zwang, die IVM-Benutzerkontrolle zu aktivieren oder vollständig einzurichten. Jetzt erwarten die Vorgaben der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung), dass ein Verwaltungsprogramm wie IVM, in dem personenbezogene Daten gespeichert werden, grundsätzlich mit einer sicheren Benutzerkontrolle zu versehen ist. Jeder Lizenznehmer trägt zwar eigenständig die Verantwortung dafür, diese einzurichten oder nicht. Wir als Softwarehersteller sind aber gehalten, dem Datenschutz Vorrang einzuräumen. Deshalb gelten ab sofort folgende Änderungen:

Die Aktivierung der IVM-Benutzerkontrolle ist ab sofort verpflichtend. Wenn sie nicht aktiviert ist, kann man die IVM-Software zwar aufrufen, aber im IVM-Zentralmenü sind anschließend fast alle Aufrufe gesperrt. Lediglich die IVM-Konfiguration ist aufrufbar, um hiermit die IVM-Benutzerkontrolle einzurichten.

Im Rahmen der Benutzerkontrolle muss jeder Zugang zukünftig mit einem sicheren Passwort versehen sein. Ein sicheres Passwort für IVM ist mindestens 8stellig, zudem müssen mindestens zwei Buchstaben (A-Z) und mindestens zwei Ziffern (0-9) enthalten sein.
Der Systemadministrator kann zukünftig keine dauerhaften Passwörter mehr vergeben und auch nicht mehr einsehen. Er kann lediglich ein Einmal-Passwort vergeben. Dieses Einmal-Passwort ist dem Anwender mitzuteilen. Bei der ersten Anmeldung im IVM wird dieses Einmal-Passwort abgefragt, anschließend muss der Anwender eigenständig ein neues (sicheres) Passwort vergeben. Dieses kennt nur er und es ist nirgendwo und von niemandem einsehbar. Sollte der Anwender sein Passwort vergessen, so ist ihm ein neues Einmal-Passwort zuzuteilen.
Die bisher hinterlegten Passwörter können weiterverwendet werden, sofern sie die Kriterien für ein sicheres Passwort (siehe oben) erfüllen. Wenn nicht oder wenn kein Passwort hinterlegt war, so wird der Anwender mit der ersten Anmeldung gebeten, ein neues sicheres Passwort festzulegen. Zudem kann jeder Anwender sein hinterlegtes Passwort jederzeit ändern (Taste bei der Anmeldung, vor der Eingabe des Passworts).

In der IVM-Konfiguration kann der Administrator in der Übersicht der Benutzer erkennen, ob die bislang hinterlegten Passwörter die genannten Anforderungen erfüllen (OK) oder nicht (?). In beiden Fällen sind die genauen Passwörter nicht mehr einsehbar. Manuelle Änderungen im Passwortfeld sind für den Administrator nicht mehr möglich, außer in den beiden folgenden Fällen:
- Die Vergabe eines Einmal-Passworts kann man mit dem Kürzel #EP: gefolgt von dem Einmal-Passwort erfolgen. Auch das Einmal-Passwort muss ein sicheres Passwort sein.
- Desweiteren kann man mit dem Kürzel #XX# einen Benutzerzugang vorläufig sperren.

Bei Fragen oder Unklarheiten bei der Einrichtung oder Vervollständigung der Benutzerkontrolle steht Ihnen Ihr IVM-Betreuer gerne zur Verfügung.





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