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Änderungen im
Dezember 2021


1. Erweiterung Posteingang / Einzelzuordnung

Wenn die Zuordnung über die Policennummer oder die Schadennummer nicht möglich ist, zum Beispiel bei einem Neuantrag oder einem Neuschaden, hilft unter Umständen der Name des Kunden weiter. Wenn man über die Kundensuche den richtigen Kunden gefunden hat, kann man anschließend bei der Vertragssuche über ein Untermenü die Suche über die Kundennummer starten (die zuvor gefundene Kundennummer wird hierbei automatisch übernommen) und durch die zugehörigen Verträge dieses Kunden blättern. Analoges ist für die Schäden möglich auf der Basis der Kundennummer oder auch der Vertrags-Identnummer.


2. Erweiterung Posteingang / Gesammelte Zuordnung

Für die Fälle, dass zu einem Posteingang der zugeordnete Vertrag oder Schaden sofort gefunden wurde, ist jetzt eine gesammelte Zuordnung möglich. Die entsprechende Funktion ist über einen entsprechend gekennzeichneten Button in der Toolbar oder die Taste Alt+F1 aufrufbar.
In dieser Funktion ist anzugeben, ob zusammen mit der Archivierung automatisch ein Termin oder eine GV-Tätigkeit oder keines von beiden angelegt werden soll. Hierbei ist die Anlage eines Termins voreingestellt. In der IVM-Konfiguration kann man hinterlegen, ob statt eines Termins die Erzeugung einer GV-Tätigkeit voreingestellt sein soll (Parameter 2505/5). Der zugehörige Mitarbeiter für den Termin bzw. die GV-Tätigkeit bestimmt sich aus den Angaben von Tabelle 42. Abweichend hiervon kann hier aber auch ein anderer fester Mitarbeiter angegeben werden, der stattdessen für den Termin oder die GV-Tätigkeit verwendet wird.
Es kann sinnvoll sein, die gesammelte Zuordnung und Archivierung auf der Basis eines zuvor aktivierten Filters aufzurufen. Auf diese Weise kann man zum Beispiel Beitragsrechnungen ohne Termin oder GV-Tätigkeit archivieren, andere Dokumente aber mit einem Termin oder einer GV-Tätigkeit


3. Plausibilität beim DTA-Status im Inkassosatz (AI)

Bei der Vergabe bzw. Änderung des DTA-Status im Inkassosatz (AI) wird jetzt geprüft, ob eine Bankverbindung in der Untermaske AZ vorhanden ist. Wenn nicht, so ist als DTA-Status nur noch ein N zulässig, dh. es kann nicht mehr ein J oder W gesetzt werden. Dies gilt für die manuelle und für die automatische Sollstellung.





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