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Änderungen im
Dezember 2017


1. Datenträgeraustausch (DTA) für Abrechnung AI mit den Versicherern

Innerhalb der Abrechnungsfunktionen (AI) steht eine Abrechnungsfunktion des Inkassos (über Bereitstellung) zur Verfügung. Für die Überweisung der hiermit ermittelten Abrechnungsbeträge an die Versicherer kann jetzt eine DTA-Datei für den Datenträgeraustausch mit der Bank erstellt werden. Diese neue Funktion muss vor der ersten Anwendung in der IVM-Konfiguration aktiviert werden (Parameter 50).

Eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Erstellung einer DTA-Datei ist, dass bei den Versicherern die erforderlichen Bankverbindungen korrekt hinterlegt sind. Dies kann entweder in der Maske VR2 (Abrechnung) oder in einer zusätzlichen Adresse (ADR) geschehen, welche in der Maske VR2 als "Abweichende Anschrift für Abrechnung" gekennzeichnet ist. Wenn in dieser "Anschrift für Abrechnung" eine Bankverbindung hinterlegt ist, wird diese vorrangig verwendet. Ansonsten wird auf eine der Bankverbindungen in der VR2-Maske zurückgegriffen, aber nur, sofern diese mit dem neuen Hinweis 1020 (- Abrechnung) aus der Tabelle 54 gekennzeichnet ist. Eine weitere Voraussetzung ist, dass eine erstellte Abrechnung zunächst auf die VZ-Konten umgebucht werden muss (Taste F8). Hierdurch erhält die Abrechnung den Buchungsstatus "B".

Anschließend kann man mit der Taste F6 den DTA mit den Versicherern aufrufen. Der erste Schritt ist dort eine neue Bereitstellung des DTA (Taste F1). Als Ergebnis erhält man eine Liste der anstehenden Überweisungen pro VR, welche man sich in der Kontrolle (Taste F2) ansehen kann. Abrechnungen mit dem (negativen) Gutschriftsbetrag werden als Guthabensätze ausgesondert, ebenso Überweisungen ohne korrekte Bankverbindung als BV-Fehler. Sollten BV-Fehler auftreten, so sollte man diese im zugehörigen Versicherer nachpflegen bzw. korrigieren und anschließend die Bereitstellung des DTA wiederholen. In diesem Stadium kann ist eine Wiederholung beliebig oft möglich, bis alle BV-Fehler korrigiert sind.
Mit der Taste F4 ist anschließend die Erzeugung der DTA-Datei möglich, in welche alle Überweisungen (ohne Guthabensätze und BV-Fehler) übernommen werden. Hierbei wird auch das Ausführungsdatum (der Überweisungen) festgelegt.
Im Anschluss sollte noch die Buchung des DTA auf das mit der Bank verknüpfte FiBu-Konto erfolgen, wodurch die VZ-Konten wieder ausgeglichen werden. Hierbei wird als Buchungsdatum das erwähnte Ausführungsdatum verwendet. Die Abrechnung erhält mit der Verbuchung den Buchungsstatus "BD" Damit ist der DTA für diese Abrechnung abgeschlossen und kann nicht mehr verändert oder neu erzeugt werden.
Die bisher mit der Taste F6 aufrufbare Untervermittlerabrechnung ist jetzt mit der Taste SHFT F6 aufrufbar.


2. Erledigung und Stornierung bei Geschäftsvorfällen (GV)

Bei Geschäftsvorfällen ist es jetzt möglich, offene Tätigkeiten zu stornieren statt zu erledigen. Auch erledigte Tätigkeiten können nachträglich noch storniert werden. Hierbei wird eine bestehende Aufwandsberechnung in der Tätigkeit gelöscht. Automatisch erzeugte Tätigkeiten zur reinen Dokumentierung (mit einer Tätigkeitsart ab 901) sind zukünftig nicht mit dem Status E, sondern mit D (für Dokumentierung) gekennzeichnet. Diese Tätigkeiten (mit dem Status D) sind auch zukünftig nicht mehr veränderbar oder löschbar.

Bei der Erledigung eines gesamten Geschäftsvorfalls gilt nun:
Wenn alle Tätigkeiten erledigt sind (Status E), so kann man den GV wie bisher erledigen. Wenn es nur stornierte Tätigkeiten (Status S) gibt oder der GV gar keine Tätigkeiten oder nur Tätigkeiten zur reinen Dokumentierung (Status D) enthält, wird der GV bei der Erledigung automatisch auf storniert (S) gesetzt. Wenn der GV noch offene Tätigkeiten (Status O) enthält, so hat man zudem die Option, alle offenen Tätigkeiten gesammelt zu erledigen (wenn möglich) oder gesammelt zu stornieren.

Stornierte GVs und stornierte Tätigkeiten sind in den jeweiligen Übersichten über einen Filter in der Statuszeile standardmäßig ausgeblendet.





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