Änderungen im Januar bis März 2019
1. Kleine Änderungen in den Vertragsmasken (GEB, HV)
In der Spartenmaske Gebäude (150) wurde ein Datenfeld zur Erfassung der ZÜRS-Zone (Überschwemmung, Rückstau, Starkregen) ergänzt.
In der Spartenmaske Haftpflicht (400) wurde das Feld zur Erfassung des Risikos verlängert.
2. Neue VV-Konten für bessere Transparenz bei der Versichererabrechnung (AI, FiBu)
In der IVM-Agentur- und Finanzbuchhaltung gibt es jetzt die Option, pro Versicherer ein VersichererVerrechnungskonto (VV) einzuführen. Auf diese VV-Konten werden dann alle Abrechnungsbeträge gebucht, welche nicht mit dem Versicherer abgerechnet werden sollen.
Oftmals sollen Zahlungen zu Lastschriften und Gutschriften miteinander verrechnet werden und werden deshalb beim Kennzeichen Abr.VR auf N gesetzt, welches dann die Abrechnung unterdrückt. Hierbei müssen die mit N gekennzeichneten Zahlungen so gewählt werden, dass sie sich gegenseitig aufheben. Wenn dies nicht korrekt geschieht, entstehen Differenzen zwischen der OP-Buchhaltung (Inkassosätze) und dem Kontostand (FiBu). Auf den neuen VV-Konten kann man zukünftig solche Differenzen an einem Saldo ungleich Null direkt erkennen.
Diese neue Option ist nur aktivierbar, wenn die Finanzbuchhaltung den erweiterten Agenturkontenrahmen zur Bilanzierung verwendet (Kennung B). Bei Interesse und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren IVM-Betreuer.
3. Anwendung der VV-Konten bei der Zahlungserfassung (AI)
Zur besseren Anwendung der neuen VV-Konten wurde das Setzen/Ändern des Kennzeichens Abr.VR in der Zahlungsmaske (ZA) zum Agenturinkasso verbessert. Statt bisher einem Button stehen jetzt 4 Buttons hierzu zur Verfügung:
[Ja] [Nein/VV] [Vorrangig] [Sperre]
Mit dem neuen Button [Nein/VV] zum Beispiel wird das Kennzeichen Abr.VR auf N gesetzt, analoges gilt für die übrigen drei Buttons.
Wenn die VV-Konten aktiviert sind, dann erfolgt beim Wechsel mit dem neuen Button [Nein/VV] zusätzlich eine automatische Umbuchung vom VB-Konto auf das VV-Konto des Versicherers. Erkennen kann man dies an einem V im neuen Anzeigefeld VV-Buchung.
Wenn man das Kennzeichen Abr.VR von N wieder auf einen anderen zulässigen Wert (J, V oder S) wechselt, so wird die VV-Buchung wieder komplett gegengebucht, was dann bei VV-Buchung an einem "R" (Rückbuchung) erkennbar ist. Jeder Wechsel zwischen "V" und "R" bewirkt jeweils eine weitere Buchung.
Wenn man auf diese Weise eine Verrechnung zwischen verschiedenen Inkassosätzen erfasst hat, so sollte man anschließend durch einen Blick auf die Salden der VV-Konten prüfen, ob alles korrekt verrechnet wurde (siehe Punkt 2 oben).
4. Keine Stornierung mehr nach Zahlungserfassung (AI)
Bei einem Inkassosatz mit verbuchter Zahlung ist zukünftig kein Storno mehr möglich. Stattdessen ist manuell eine Gutschrift anzulegen. Dies gilt aber nur, wenn die Finanzbuchhaltung den erweiterten Agenturkontenrahmen zur Bilanzierung verwendet (Kennung B).
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