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Änderungen im
September 2021


1. Plausibilitätsprüfungen bei der Deaktivierung von VR, VM, WA und MA

Bislang konnten Versicherer (VR), Untervermittler (VM), Weitere Adressen (WA) und Mitarbeiter (MA) deaktiviert werden, ohne dass irgendwelche Plausibilitäten geprüft wurden. Dies wird zukünftig nicht mehr so sein. Im Einzelnen sieht dies wie folgt aus:

Versicherer können zukünftig nur deaktiviert werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- keine offenen Termine vorhanden
- keine offenen Geschäftsvorfälle vorhanden
- keine Verträge in der aktiven Übersicht vorhanden (nur in Stornoübersicht)
- keine Schäden in der aktiven Übersicht vorhanden (nur in Historienübersicht)
- keine Zentralinkassosätze in der aktiven Übersicht vorhanden (nur in Historienübersicht)
- keine Salden und keine Buchungen im aktuellen Buchungsjahr vorhanden
- keine Abrechnungen im aktuellen Buchungsjahr vorhanden
- Die "Stornoreserve Ist" muss Null sein (Maske VR2).
- Alle zugehörigen Unterversicherer, wenn vorhanden, müssen deaktiviert sein.

Untervermittler können zukünftig nur deaktiviert werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- keine offenen Termine vorhanden
- keine offenen Geschäftsvorfälle vorhanden
- keine Salden und keine Buchungen im aktuellen Buchungsjahr vorhanden
- keine Abrechnungen im aktuellen Buchungsjahr vorhanden
- Das Provisionskonto und die "Stornoreserve Ist" müssen Null sein (Maske VM2).

Weitere Adressen können zukünftig nur deaktiviert werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- keine offenen Termine vorhanden
- keine offenen Geschäftsvorfälle vorhanden
- keine "Letzte Zahlung" im aktuellen Jahr vorhanden

Mitarbeiter können zukünftig nur deaktiviert werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- keine offenen Termine vorhanden
- keine offenen Geschäftsvorfälle vorhanden
- kein zugeordneter IVM-Benutzer vorhanden
- Diensteintritt vorhanden, aber kein Dienstaustritt

Wenn eine Deaktivierung (X) nicht möglich ist, steht als Alternative die Aktivierung P (Passiv) zur Verfügung. Die Aktivierung P ist als Vorstufe einer Deaktivierung zu sehen, hat aber keine Einschränkungen durch Plausibilitäten. Sie bewirkt aber bereits, dass solche Positionen in den Auswahltabellen der Bestandserfassung nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die bisher deaktivierten VR, VM, WA und MA bleiben aus Übergangsgründen zunächst unverändert. Zu einem späteren Zeitpunkt werden wir eine Funktion bereitstellen, die gesammelt prüfen wird, ob die bereits erfolgten Deaktivierungen zulässig sind.
Des Weiteren sei darauf hingewiesen, dass bestimmte Plausibilitäten aus technischen Gründen noch nicht eingebaut werden konnten wie zum Beispiel, ob es noch offene Inkassosätze (AI) gibt. Letzteres wird aber dadurch kompensiert, dass in der Agenturbuchhaltung die zugehörigen Konten auf vorhandene Salden und Buchungen geprüft werden.


2. Neue Aktivierung P (Passiv) für Versicherer

Bei Versicherern (VR) steht jetzt wie bei den Untervermittlern (VM), Weiteren Adressen (WA) und Mitarbeitern (MA) die Aktivierung P (Passiv) zur Verfügung. Dies ist sinnvoll und notwendig vor dem Hintergrund, dass die Deaktivierung (X) von Versicherern zukünftig durch Plausibilitätsprüfungen nur noch eingeschränkt möglich ist. Ein passiver Versicherer steht wie ein deaktivierter Versicherer nicht mehr für die Erfassung in der Bestandsverwaltung etc. zur Verfügung.


3. Individuelle Priorisierung bei GV-Tätigkeiten

Zukünftig können einzelne GV-Tätigkeiten eine individuelle Priorität erhalten, nicht nur der Geschäftsvorfall als Ganzes. Hierdurch kann die Priorität/Wichtigkeit von einzelnen Tätigkeiten besser dargestellt werden.
Standardmäßig haben Tätigkeiten wie bisher keine Prioritätsangabe. In diesem Fall gilt wie bisher die Priorität des Geschäftsvorfalls für alle untergeordneten Tätigkeiten. Wenn eine Tätigkeit eine individuelle Priorität besitzt, hat diese Vorrang vor der Priorität des Geschäftsvorfalls.


4. Priorität PE (Posteingang) für GV-Tätigkeiten und Termine

Sowohl GV-Tätigkeiten als auch Termine können zukünftig auch mit der Priorität PE (Posteingang) versehen werden. Voraussetzung ist sowohl beim Termin als auch bei der GV-Tätigkeit, dass mindestens eine Korrespondenz bzw. ein Dokument zugeordnet ist. Mit dieser Kennzeichnung können Posteingänge einzelnen Mitarbeitern zur weiteren Bearbeitung zugeordnet werden. In den Übersichten der Termine bzw. der GV-Tätigkeiten kann man nach der Priorität PE filtern.


5. Zuordnung IVM-Drucker zu Abteilungen

In der neuen IVM-Konfiguration kann man IVM-Drucker einer Abteilung zuordnen. Dies bewirkt ab sofort, dass ein solcher Drucker nur noch für Benutzer sichtbar ist, die wiederum selbst auch dieser Abteilung zugeordnet sind.


6. Neue Optionen für die IVM-Testumgebung

Die IVM-Software lässt sich in einer Testumgebung mit dem Kommandozeilen-Parameter /TST parallel zur Echtversion aufrufen. In einer solchen Testumgebung ist es sinnvoll, dass bestimmte externe Schnittstellen nicht automatisch aktiv sind. Hierzu gibt es jetzt in der IVM-Konfiguration die ersten Parameter, um dies zu steuern. Zurzeit betrifft dies eine Portalschnittstelle sowie den zentralen Rechnungsversand per Mail im Agenturinkasso.
Für weitere Details hierzu steht Ihnen Ihr IVM-Betreuer zur Verfügung.





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